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Seit Einführung der DSGVO 2018 hat sich viel getan. Es gab eine Reihe von Änderungen und mehr Informationen, die (etwas) mehr Klarheit in die ganze Sache bringen.

Wir von PHOENIXSEO bieten ab sofort eine Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Schmidt et Schmidt für alle DSGVO-relevanten Themen an, bei der der jeweilige Partner sich um die Dinge kümmert, für die er zuständig ist. Die Zusammenarbeit wird derzeit weiter ausgebaut, aber begonnen haben wir mit DSGVO, weil hier am meisten Unklarheit und Rechtsunsicherheit sowohl bei Kunden als auch Agenturen besteht. Weiter unten dazu mehr.

Die Kooperation besteht zwischen Rechtsanwaltskanzlei Schmidt et Schmidt, maju.k Webagentur und PHOENIXSEO.

Hier zunächst unser neues Angebot für DSGVO auf Ihrer Website.

Infobrief DSGVO (2019) an Kunden und Interessenten

Lieber Interessent,

es stehen leider wieder ein paar Nachbesserungen in Sachen DSGVO an. Für uns als Agentur ist es so gut wie ausgeschlossen, aus all den Daten, die im Netz kursieren, herauszufinden, was wirklich den aktuellen Vorgaben entspricht und was nicht. Daher haben wir uns jetzt von der Kanzlei Schmidt et Schmidt beraten lassen und bieten mit dieser zusammen Lösungen für Sie an.

Was muss gemacht werden DSGVO 2019?

Durch die freundliche Beratung der Kanzlei Schmidt et Schmit hat sich leider herausgestellt, dass auch das Erstellen von rechtlichen Texten wie Impressum und Datenschutzerklärung von Agenturen und Freelancern nicht übernommen werden darf; auch nicht mit Hilfe von Generatoren von sog. Rechts-Portalen.

Selbst wenn uns der Kunde schritlich bestätigt, dass er die Haftung hierfür übernimmt und es in seinem Auftrag und unter seiner Verantwortung vorgenommen wird, besteht am Ende dennoch das Risiko, dass dieser Haftungsausschluß einer gerichtlichen Prüfung nicht standhält.

Das bedeutet also: Jede Agentur und jeder Freelancer, der solcherlei Arbeiten im Auftrag des Kunden durchgeführt hat, ist ggf. für diese haftbar zu machen. Agenturen und Freelancer sollten jetzt handeln, um sich rechtlich abzusichern.

Auftraggeber sollten diesen Punkt nochmals auf die Todo Liste aufnehmen, um auch für sich selbst Rechtssicherheit zu schaffen.

Ebenfalls hat sich herausgestellt, dass Generatoren (für Impressum, Datenschutzerklärung, DSGVO allgemein, ...) nur auf eigene Verantwortung vom Kunden für die eigene Website genutzt werden dürfen. Falls eine Agentur / Freelancer diese im Namen eines Kunden nutzt und die resultierenden Texte in die Website des Kunden einbaut, sind sie ggf. hierfür haftbar.

Der beste Weg ist es, dass alle DSGVO-Massnahmen und vor allem Texte für Impressum, Datenschutz und ggf. weitere durch eine Anwaltskanzlei erstellt und geprüft werden.

Im Rahmen der anstehenden Nachbesserungen müssen die rechtlichen Texte aktualisiert werde, das muss aber durch den Kunden oder einen Anwalt geschehen.

Das Erstellen von rechtlichen Texten wie Impressum und Datenschutzerklärung dürfen Agenturen und Freelancer nicht übernehmen, auch nicht, wenn diese Erstellung durch Generatoren von Rechtsportalen erfolgt. Wir sind keine Rechtsanwälte und unterliegen hier den Bestimmungen des RDG (Rechtsdienstleistungengesetz).

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher überprüfen lassen, ob die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen:

  • Rechte Dritter verletzen,
  • wettbewerbswidrigen Inhalt enthalten,
  • DSGVO konform sind (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookieconsent, DSGVO Richtlinien eingehalten)

Wir bieten daher zukünftig keine Seiten mehr ohne anwaltliche Prüfung an und arbeiten zur Zeit mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, der Kanzlei Schmidt et Schmidt dafür zusammen. Es steht Ihnen natürlich jederzeit frei, eine andere Kanzlei mit der Überprüfung Ihrer Webseite zu beauftragen.

Sie können die Kanzlei selbstverständlich auch direkt beauftragen: https://www.sozietaet-schmidt.de/.

Hinweis, bitte beachten

Dieser Artikel wird ggf. angepasst, sobald andere/weitere Informationen bereitstehen. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel stellt keine Beratungsleistung für das Thema DSGVO dar - diese kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen -, sondern bietet lediglich Informationen zu möglichen Lösungen.

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