Allgemeine Geschäftsbedingungen PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., Holstenstraße 9, 23552 Lübeck, für Verträge mit Unternehmen
§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge zwischen PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K. und Unternehmen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§ 1.1 Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.
§ 1.2 Speicherung des Vertragstextes
Diese AGB als Teil des Vertragstextes ist öffentlich einsehbar.
§ 1.3 Widerrufsbelehrung
Eine Widerrufsbelehrung entfällt, da es sich um individuelle Leistungen und Produkte für Unternehmenskunden handelt.
§ 2 Leistungsumfang
PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., bietet folgende Leistungen an: z. B. Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, SocialMedia Kampagnen, sowohl in Strategie & Planung als auch in der Durchführung.
PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden.
Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., schriftlich darauf hingewiesen hat.
PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Domainanmeldung und Verwaltung, Webspace; Druckaufträge und Anzeigenschaltung PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., ist berechtigt, für Printdesign, Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., ANSCHRIFT nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., nach Maßgabe der von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., die Abnahmebereitschaft mitteilt.
Die Leistungen von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., gelten als abgenommen, wenn PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Tagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert, vb) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
Wenn PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.
Zwischenprodukte wie Filme, Daten, Reinzeichnungen usw., deren Anfertigungen zur Erfüllung eines Auftrags nötig ist, verbleiben Eigentum von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Für fremdes Material, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und das nach Erledigung des Auftrags vom Auftraggeber nicht binnen 4 Wochen abgefordert wird, übernimmt PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., keine Haftung. PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., ist nicht verpflichtet erstellte Daten länger als 3 Monate zu archivieren oder Daten an den Kunden zu übergeben.
Erbringt PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K..
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., das Recht ein, das Logo von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., innerhalb der Gewährleistungsfrist von 3 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., ausgebessert oder ausgetauscht. PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines einfachen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 10 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K.. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K..
Für leichte Fahrlässigkeit haften PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 13 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um sechs Monate, wenn er nicht einen Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K., fristlos kündigen.
§ 14 Mündliche Abmachungen
Mündlichen Abmachungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
§ 15 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Sitz von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K. vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall der Sitz von PHOENIXSEO.de Frank Pfabigan e.K. vereinbart.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.