Seit dem 20. Oktober 2026 stehe ich im Verzeichnis der Initiative „Wirtschaft widerspricht”. Dort stehen Betriebe, die keine Geschäfte mit AfD-Anhängern machen wollen. 228 Unternehmen sind es aktuell. Was dort über mich steht, habe ich selbst geschrieben: „Wer Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung abwertet, bekommt von mir keine Website, keine Kampagne und keinen Rat. Auch dann nicht, wenn das Budget stimmt.” Dieser Text ist die Begründung dazu.
Warum ich mitmache
Mein Geschäft ist Sprache. Ich schreibe Texte und baue Websites, damit ein Betrieb gefunden wird und Vertrauen aufbaut. Diese Arbeit ist nicht neutral: Wer Sichtbarkeit verkauft, entscheidet mit darüber, wer gehört wird. Ich kann nicht vormittags Texte über Vielfalt schreiben und nachmittags für Kunden arbeiten, die genau diese Werte angreifen.
Dazu kommt etwas Praktisches, das oft unter den Tisch fällt. Ein Auftrag dauert Wochen, manchmal Monate. Man lernt sich kennen und spricht über Ziele, Zahlen und manchmal über Privates. Mir ist lieber, ich kläre die eine unangenehme Frage vorher, als in Woche sechs festzustellen, dass wir nicht zusammenpassen.
Fünf Gründe, die man kaufmännisch nennen kann
Moralisch lässt sich das schnell begründen, und bei einem Publikum aus Geschäftsführern hilft das wenig. Ich versuche es deshalb anders: Die Entscheidung ist auch wirtschaftlich die vernünftige.
1. Ich verkaufe Arbeitszeit. Wofür, entscheide ich.
Die Initiative ruft zu keinem Boykott auf und führt keine Liste von Gegnern. Sie sagt das selbst und legt Wert darauf. Es geht ausschließlich um die eigene Entscheidung, wem man einen Auftrag gibt. Das ist keine Grauzone, das ist Vertragsfreiheit. Ich lehne Aufträge ab, wenn das Budget nicht passt, das Thema nicht meins ist oder die Chemie nicht stimmt. Warum soll die Haltung dann der schlechteste Grund von allen sein?
Der Unterschied ist nur, woran man das Nein festmacht. Bei mir steht der Name auf der Seite. Ich muss sie mir in drei Jahren noch ansehen können.
2. Was Gerichte bereits festgestellt haben
Wer über die AfD streitet, landet schnell bei Einschätzungen. Es gibt aber eine Ebene, die keine ist. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Mai 2024 entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der AfD am 20. Mai 2025 zurückgewiesen. Damit ist diese Einstufung rechtskräftig. In fünf Landesverbänden gilt die Partei als gesichert rechtsextremistisch: Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Vier weitere, darunter Baden-Württemberg und Bayern, werden als Verdachtsfälle beobachtet. Im Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz dann die Bundespartei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln hat diesen Schritt im Februar 2026 im Eilverfahren vorläufig gestoppt, und dabei durchaus etwas gesehen: einzelne verfassungswidrige Forderungen, etwa zur Einschränkung der Rechte deutscher Musliminnen und Muslime, und einen starken Verdacht auf weitere. Die Gesamtpartei sah es dadurch aber noch nicht als verfassungsfeindlich geprägt. Das Hauptverfahren läuft. Der Verfassungsschutzbericht für 2024 rechnet rund 20.000 der damals etwa 53.000 Mitglieder dem rechtsextremistischen Spektrum zu.
Ich argumentiere ausdrücklich nicht mit einem Parteiverbot. Das ist ein anderes Thema, politisch umstritten, mit hohen Hürden. Ich argumentiere mit dem, was in Urteilen und Berichten steht.
3. Fachkräfte und Kunden sind längst international
Der Arbeitsmarkt ist eng, und wer Personal braucht, sucht dort, wo die Leute sind. In der Pflege, in der Logistik, in der IT, auf dem Bau: Viele Belegschaften sind international zusammengesetzt, und in jedem zweiten Meeting sitzt jemand, der nicht in Deutschland geboren ist. Eine Partei, deren Spitzenvertreter Menschen nach Herkunft sortieren wollen, macht genau diese Kolleginnen und Kollegen zu einem Problem. Für die Betroffenen ist das zuerst eine persönliche Katastrophe. Für den Betrieb ist es zusätzlich teuer, denn wer sich nicht willkommen fühlt, kündigt.
4. Der Einkauf fragt inzwischen anders
Im B2B-Geschäft hat sich die Einkaufsseite verändert. Große Auftraggeber fragen nach Lieferketten, Nachhaltigkeit und Compliance, in manchen Vergaben sind soziale Kriterien Pflicht. Niemand im Einkauf prüft die Gesinnung eines Dienstleisters. Geprüft wird, ob ein Name morgen in der Zeitung steht und ob man ihn dem eigenen Vorstand erklären kann. Markenrisiko ist ein Rechenposten, kein Bauchgefühl.
5. Planbarkeit ist Betriebskapital
Ein Betrieb braucht Verlässlichkeit: Verträge, die halten, Regeln, die auch dann gelten, wenn sie unbequem sind, und Gerichte, denen man vertraut. Wer den Austritt aus der Europäischen Union fordert, bietet keine Stabilität an, sondern eine Ansage. Für exportorientierte Betriebe, die im Binnenmarkt einkaufen und verkaufen, ist das kein Programm, sondern ein Risiko in der Bilanz.
Es geht selten um die große Szene
Die meisten werden nie vor der Entscheidung stehen, eine ganze Kampagne abzulehnen. Der Alltag sieht kleiner aus. Ein Kunde sagt etwas über „die Ausländer”. Ein Kollege macht einen Witz über Remigration, und alle lachen kurz. Eine Lieferantin merkt an, dass man doch endlich „aufräumen” müsste. Dort entscheidet sich, ob man schweigt. Die Initiative nennt dazu drei Beispiele: der Betrieb, der die Baustelle liegen lässt, wenn Kunden rassistisch werden; die Beraterin, die das Mandat beendet und offen sagt, warum; das Schild an der Tür, das die Hausordnung unmissverständlich macht.
Was ich nicht behaupte
Ich prüfe keinen Stimmzettel, frage keine Mitarbeiter nach ihrem Wahlverhalten und keine Kunden nach ihrer Gesinnung. Ich führe keine Liste von Leuten, für die ich nicht arbeite, und ich veröffentliche keine Namen. Die Initiative handhabt das genauso und schreibt es hin: Geprüft werden weder die Gesinnung einzelner Mitarbeitender noch das Wahlverhalten von Inhabern, noch Geschäftsbeziehungen, die nicht öffentlich erkennbar sind. Und noch etwas gehört zur Wahrheit: Kein Gesetz verpflichtet mich zu dieser Entscheidung. Es gibt nur die Freiheit, sie zu treffen. Genau darum ist sie etwas wert.
Kriterien und Verfahren
Wie die Aufnahme funktioniert, welche drei Kriterien gelten, was geprüft wird und was ausdrücklich nicht: Das steht auf meiner Haltungsseite, zusammen mit meinem vollständigen Statement. Haltung — wofür ich arbeite und wofür nicht
Wie es weitergeht
Wenn du selbst ein Unternehmen führst, ist der Aufwand überschaubar: drei Kriterien beantworten, einen Beleg-Link auf eine eigene Haltungsseite setzen, zehn Minuten für die Sichtprüfung. Die Bewerbung läuft über wirtschaft-widerspricht.de/mitmachen, die Pilotphase ist offen für Betriebe jeder Größe.
Mein Eintrag gilt bis zum 20. Oktober 2027. Verpasse ich die Bestätigung, endet die Teilnahme, denn ein Zeichen, das sich selbst verlängert, wäre nichts wert. Und wenn du eine Website brauchst und wissen willst, ob wir zusammenpassen: Frag einfach.